Informationen zu Ihrer Zuzahlung

Bei Verordnung der gesetzlichen Krankenkassen gilt:

Die Zuzahlung für Ihr Rezept ist einheitlich im Bundesrahmenvertrag (BRV) vorgegeben und muss von jeder Praxis erhoben werden. Es fällt für Patienten der gesetzlichen Krankenkasse eine Zuzahlung an, diese berechnet sich je nach Verordnungswert (10%) und 10€ Eigenleistung (pro Verordnung).