Bürokratiemonster in der Physio

Manchmal hören wir  Aussagen wie  „Sie müssen ja reich werden, wenn sie keine Termine mehr frei haben!“ , „Was? Schon vorbei?!“ oder „Warum muss ich den Termin bezahlen, ich war ja gar nicht da“. Heute möchten wir Ihnen einen kleinen Einblick hinter die Bürokratie unserer Berufssparte gewähren.

Für eine Behandlungseinheit erhalten wir Physiotherapeuten unterm Strich 14,45 € von den gesetzlichen Krankenkassen. Der Gesetzgeber sieht dafür  15min. vor und erwartet eine umfassende Leistung. Was leisten wir dafür? Um diese Frage beantworten zu können, müssen wir Ihnen erst einmal erklären was wir lt. Rahmenvertrag zu erfüllen haben (Quelle: Physiopraxis/ physiopolitik/2015):

  • Begrüßung und Anmeldung des Patienten
  • durch Befundung einen individuellen Behandlungsplan aufstellen
  • dem Patienten Hilfe leisten beim Aus- und Ankleiden sowie die richtige Lagerung
  • die physiotherapeutische Maßnahme durchführen
  • den Therapieverlauf dokumentieren
  • die Regelbehandlungszeit einhalten
  • dem Patienten Eigenübungen mitgeben
  • Folgetermine vereinbaren/ Termine verschieben

Das alles sollte innerhalb von 15min. erledigt werden, laut Rahmenverträge der Krankenkassen vom 1. Januar 2008.

Eine mittlerweile sehr wichtige Arbeit für den Physiotherapeuten ist die Rezeptkontrolle. Ist die Verordnung falsch ausgefüllt und nicht mit dem Heilmittelkatalog kompatibel, läuft die Physiotherapiepraxis  Gefahr, dass die Krankenkasse die erbrachte Leistung nicht bezahlt und das Rezept sogar einbehält. Und auch die Prüfung auf Gültigkeit des Rezeptes  sollte innerhalb dieser 15min.  erfolgen.

Was den meisten Patienten oftmals nicht bewusst ist – wenn Sie einen Termin vereinbaren und diesen Termin nicht einhalten oder kurzfristig absagen, so sieht der Gesetzgeber vor dass Ihnen dieser Termin zum Kassensatz privat in Rechnung gestellt werden muss. Termine müssen 24 Stunden im Voraus abgesagt werden bzw. Sie sollten bei kurzfristiger Absage eine Krankmeldung Ihres Arztes vorzeigen können, andernfalls hat die Praxis das Recht Ihnen den Termin als Ausfallrechnung zu berechnen. Bei uns werden Sie bei Terminvergabe auf die Absagepflicht hingewiesen, auch ist diese Regelung auf unseren Terminzetteln und an der Infotafel für Patienten vermerkt. Wenn Sie Ihren Termin fristgerecht absagen kann dieser dann  an einen Patienten von der Warteliste vergeben werden.

Da wir Qualitäts- und Kundenorientiert handeln  sind wir in der Physiopraxis Schulz  so gut organisiert, dass Sie bei uns eine reine Behandlungszeit von 20min. erhalten können.  Aber auch mit einer guten Organisation können wir nicht mehr Termine schaffen, als zur Verfügung stehen.

Ihnen steht eine Operation bevor? Sprechen Sie mit Ihrem Arzt ob für Sie physiotherapeutische Maßnahmen anstehen  und vereinbaren Sie gleich Termine, bevor lange Wartezeiten entstehen.

Wir freuen uns auf Sie!
Das Team der Physiopraxis Schulz